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Thomas Hartung: HOLZINGERS HÖLZERNE HAPPENINGS

  • vor 19 Minuten
  • 9 Min. Lesezeit

Florentina Holzinger darf gesundheitsschädigend provozieren. Zugleich darf erstmals in der BRD eine harmlose Satire zur Einschätzung der Verfassungstreue ihres Autors fungieren. Das ist eine Kulturrevolution.


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Es ist ein Schauspiel von seltener Klarheit, das sich derzeit auf den Bühnen Stuttgarts, Hannovers und Berlins abspielt: Die österreichische Regisseurin und Performance-Künstlerin Florentina Holzinger zeigt mit ihren Skandalstücken nicht nur nackte Körper, Blut, Gewalt und Religion – sie entblößt auch das Innere eines westlichen Kulturbetriebs, der sich selbst aufgegeben hat. Ihre Oper „Sancta“ und das jüngst in Hannover aufgeführte Werk „A Year Without Summer“ markieren den Tiefpunkt einer öffentlich geförderten Kulturpolitik, die sich dem kulturellen Selbsthass verschrieben hat. Diese Produktionen illustrieren den Übergang von der Avantgarde zur Dekadenz, von der Freiheit zur Beliebigkeit, vom Aufschrei zum Abschaum. Sie sind nicht mehr Protest gegen Macht, sondern Ausweis einer neuen Macht: der linken Kulturbürokratie.


Sancta, ursprünglich Sancta Susanna, ist eine Oper in einem Akt zwischen Expressionismus und Neuer Sachlichkeit von Paul Hindemith. Als Text verwendete er die 1914 erschienene Szene „Ein Gesang der Mainacht“ von August Stramm über eine Nonne, die ihre Sexualität entdeckt. Die Uraufführung fand 1922 im Opernhaus Frankfurt statt. Laut Pipers Enzyklopädie des Musiktheaters fänden sich „Relikte des Symbolismus und Naturalismus, von schwarzer Romantik und Dekadenz, überlagert von der Weltanschauung Ralph Waldo Trines“. Kirchen und Rechtsparteien erwirkten schon 1925 eine sofortige Absetzung. 1934 zog Hindemith das Werk mit Einschränkungen, 1958 vollständig zurück. Auch seine Erben erteilten bis Mitte der 1970er Jahre keine Aufführungsgenehmigung. Holzingers Version feierte im Mai 2024 in Schwerin Premiere; hier wie auch in Stuttgart bestand eine Altersbeschränkung ab 18 Jahren.


Prompt wurde sie vom Kunstmagazin Monopol zur einflussreichsten Künstlerin des Jahres 2024 gekürt. In Hannover zog Holzinger mit „A Year Without Summer“ nach, bei ähnlich übergriffiger Ästhetik, der es weniger um Ausdruck als um Auflösung ging – ein choreographierter Angriff auf bürgerliche Ordnung, christliche Symbolik und körperliche Integrität. In Berlin wird „Sancta“ an der Volksbühne als Triumph der Körperlichkeit inszeniert – als wäre Körperlichkeit ohne jede Transzendenz nicht das Gegenteil von Kunst. In Stuttgart allerdings brach das Publikum unter der Last von „Sancta“ buchstäblich zusammen: 18 Zuschauer litten unter Übelkeit, drei benötigten ärztliche Hilfe. Nackte Nonnen, Piercings auf offener Bühne, Blut, Gewalt, Sex – und das alles mit Steuergeld. Die Oper prahlte sogar: „Kein Fake, sondern echt“.


Keine Debatte, sondern Dekret


Der religionspolitische AfD-Fraktionssprecher Baden-Württemberg Rüdiger Klos MdL reagierte mit scharfen Worten: „Die Inszenierung ‚Sancta‘ überschreitet jegliche Grenze des Anstands. Es ist ein Skandal, dass solche Provokationen mit Steuergeldern finanziert, während traditionelle kulturelle Werte unterdrückt werden.“ Damit benennt er das eigentliche Problem: Eine Kulturpolitik, die christliche Symbole beschmutzt, aber islamische Schonräume duldet, hat sich moralisch diskreditiert. Im Kontext islamischer Kopftuchpolitik kommentierte Klos treffend: „Das ist das Ende des säkularen Staates.“ Man kann diese Worte auch auf das gegenwärtige Kunstverständnis anwenden. Holzingers Orgien zur Avantgarde zu erklären zeugt nicht von Debatte, sondern von Dekret. Provokation wird zum Privileg der einen, Rücksicht zur Pflicht der anderen.


Der Skandal ist dabei nicht die Provokation – sondern deren Einseitigkeit. Wer sich traut, katholische Ikonografie zu entweihen, aber beim Islam zuckt, offenbart nicht Mut, sondern Feigheit. Der Stuttgarter Stadtdekan Christian Hermes brachte es in der KNA auf den Punkt: „Wenn ‚Katholen-Bashing‘ Kunst ist – wann kommt das ‚Muslimen-Bashing‘“? Dass ein grüner Staatssekretär wie Arne Braun dies mit „künstlerischer Radikalität“ rechtfertigt, zeigt nur, wie weit die kulturelle Elite von der Mehrheit der Bürger entfernt – und wie tief sie in die ideologische Asymmetrie eingesunken ist. Wo blieb eigentlich der postmoderne Allah als Drag Queen? Falls es ihn je gab, wurde er längst im Blutrausch von Charlie Hebdo fortgespült. Die Kunstfreiheit, die einmal das Einfallstor für neue Perspektiven war, dient nun als Schutzschild für Dekonstruktion und Dekadenz.


Was einst emanzipatorisch war, ist heute regressiv. Ähnliche Fälle gibt es zuhauf: Das Schauspielhaus Köln brachte 2023 „White Tears“, eine Performance, die weiße Zuschauer als „Täter“ kollektiver Schuld darstellte, was eine einseitige Schuldzuweisung ohne differenzierte Analyse darstellt. In Hamburg hetzte die Ausstellung „Decolonize!“ gegen westliche Kunst – als wäre Michelangelo ein Kolonialist. Die Pariser Olympiade 2024 wurde zur ästhetischen Huldigung des Antichristentums. Und in Berlin ließ man Drag Queens vor Kindern tanzen – im Namen der Diversität. Es ist ein ganzes Milieu, das sich hier austobt. Man nennt es Förderung – gemeint aber ist die Subventionierung von Apodiktischem. Was sich hier manifestiert, ist keine kulturelle Freiheit, sondern ideologische Einseitigkeit.


Schock als Selbstzweck


Besonders deutlich wird das an Holzingers „A Year Without Summer“. Die musicalhafte Produktion thematisiert das legendäre Romantikertreffen um die 18-jährige Mary Shelley (Dracula) am Genfer See 1816 und inszeniert eine dystopische Vision weiblicher Macht inmitten zerfallender Ordnung, man könnte von einer ökofeministischen Endzeit-Orgie sprechen: „Mad Max*in” gewissermaßen. Auch hier: nackte Körper, blutige Metaphern, performative Verstörung. Die Inszenierung wird als „künstlerische Verarbeitung von Klimawandel, Patriarchat und Gewalt“ gefeiert – eine politische Predigt im Gewand der Kunst. Was bleibt, ist Schock als Selbstzweck, Provokation als Programm. Wer nach Sinn fragte, wurde auf „künstlerische Radikalität“ verwiesen – als sei Grenzüberschreitung schon ein Beweis für Bedeutung.


Holzingers neue Arbeit versucht nicht zu überzeugen, sondern zu zersetzen. Sie verkehrt Allegorie in Alarmismus, Tanz in Tumult, Oper in Obsession. Die Choreographie: Auflösung als Chiffre für Erkenntnis. Der Gedanke: Schmerz ersetzt Substanz. Das Publikum: Objekt statt Subjekt. Was bleibt, ist eine performative Überforderung, eine Inszenierung des Grusels, des Chaos, die sich als Widerstand missversteht. Doch Widerstand gegen was? Gegen Schönheit? Gegen Kohärenz? Gegen das Erbe Europas? Es ist kein Zufall, dass die Protagonisten dieser Bewegung sich als „progressiv“ verstehen, während sie regressiv gegen alles marschieren, was bindet, bewährt oder bewundert war. Wie in der Spätphase der Weimarer Republik ist es heute nicht mehr die Volkskunst, die sich auf Bühnen artikuliert, sondern das Exzesshafte, das Dekonstruierende, das Ich-versus-Ordnung. Die Geschichte kennt den Ausgang solcher Phasen.


Was Holzingers Werk in seinem Grundgestus auszeichnet, ist darüber hinaus der öffentlich inszenierte Glaubensabbruch. Nicht das Religiöse wird hinterfragt, sondern das Sakrale lächerlich gemacht. Die Kunst wird zur Kulisse für einen Entzauberungsfuror, der sich selbst nicht mehr transzendieren kann – weil ihm jeder Begriff von Maß, Schönheit und Würde abhandengekommen ist. Dass ausgerechnet diese Ästhetik mit Preisgeldern, Bundesmitteln und kulturpolitischer Rückendeckung versehen wird, zeigt, wie sehr sich der Staat selbst seiner repräsentativen Kraft beraubt hat. Wir erleben Brandherde eines Kulturkampfs von oben, geführt mit öffentlichen Mitteln, gegen die ästhetische und moralische Integrität des Gemeinwesens. Eine bürgerliche Kultur, die sich nicht mehr als legitimationsfähig begreift, delegiert das Bild des Menschen an die Selbstverachtung.


Grundgesetz schützt nicht nur Biedermeieridylle


Apropos Provokation: nicht nur auf der Bühne, auch vor Gericht wird inzwischen um die Grenzen des Sagbaren gerungen – mit klar ideologischer Schlagseite. Während Holzingers Provokationen als Kunstfreiheit gefeiert werden, zeigt der Fall des Schriftstellers John Hoewer, wie selektiv diese Freiheit angewendet wird. Der Anwalts-Anwärter – laut eigenem Sarkasmus „Staatlich geprüfter Gedankenverbrecher” – darf nämlich sein Referendariat nicht antreten, weil er nach Ansicht des Koblenzer Verwaltungsgerichts „aufgrund seiner schriftstellerischen und politischen Tätigkeiten aus der jüngeren Vergangenheit den Mindestanforderungen an seine Verfassungstreuepflicht nicht gerecht“ werde. In seinem Roman „EuropaPowerbrutal“ (2021) rings um einen beruflich gescheiterten Alkoholiker fallen nämlich Bezeichnungen wie „Affenjunge“, „Erdnuss-Louis“, „Schimpanse“ und „Neger“. Die Satire zu erkennen waren die Koblenzer Richter offenbar unfähig.


Moniert wurde etwa die „Behauptung“, der austronigerianische Fußballer David Alaba könne wegen seiner Hautfarbe kein Deutscher oder Österreicher sein. Im fünfzehnseitigen Beschluss von Mitte Juni steht außerdem: „Zudem wird ausgeführt, ein ‚Affenjunge‘ oder ‚Schimpanse‘ solle keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Insbesondere schwarze Menschen werden durchgehend als ‚Neger‘, ‚Erdnussköpfe […] oder Erdnuss-Louies‘ oder mit Affenvergleichen pauschal herabgewürdigt.“ Eine Romanfigur äußere, dass der Staat dafür sorgen solle, „dass wir nicht zu Fremden im eigenen Land werden“.


Der Oldenburger Rechtsexperte Volker Boehme-Neßler hält das Urteil für ein Fehlurteil: „Es ignoriert völlig die Grundrechte und beschädigt die freie Advokatur“, sagte er Nius. Der Roman sei Kunst im Sinne der Kunstfreiheit in Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes. „Selbstverständlich darf Kunst auch irritierend, abstoßend, widerwärtig sein. Das Grundgesetz schützt echte Kunst, nicht nur die gemütliche Biedermeieridylle. Die rassistischen Äußerungen des Protagonisten im Roman sind deshalb von der Kunstfreiheit des Grundgesetzes geschützt. Den Roman zu schreiben und zu veröffentlichen, ist von der Verfassung geschützt. Grundgesetzlich geschütztes Verhalten kann man aber dem angehenden Referendar nicht zur Last legen.“ Auch Nils Schniederjann musste im DLF einräumen, dass noch nie in Deutschland ein Roman zur Einschätzung der Verfassungstreue seines Autors herangezogen wurde.


Während Juristen mit linksradikaler Vergangenheit in Deutschland Spitzenpositionen und Richterämter bekleiden dürfen, ist die Verweigerung des Zugangs zum Referendariat ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG), so Boehme-Neßler. Dass das 38jährige Ex-JA-Mitglied Hoewer strafrechtlich gesehen eine weiße Weste hat und vorstrafenfrei ist, wertet das Gericht nicht als entlastend: „…Vielmehr werden verfassungsfeindliche Ansichten und damit verbundene politische Forderungen oftmals – so auch im Fall des Antragstellers – auf subtilere Art und Weise und im Gewand vermeintlich‚ ‚sachlicher‘ Kritik verbreitet.“ Allerdings sei es Unsinn, so Boehme-Neßler, vom Denken und Reden einer Romanfigur auf die Einstellungen des Autors zu schließen: „Das ist literarisches Banausentum und verkennt das Wesen eines Romans“.


Kunstfreiheit wird zur Funktion der Gesinnung


Auch das sieht sich Schniederjann gezwungen zu bekräftigen: „Bedenklich ist für mich, dass das Gericht gar keine Zweideutigkeit von fiktionalen, also verdichteten und geformten Texten anerkennt. … Dass man als Richter meint, Aussagen von Figuren sprächen einfach für sich, und ließen eins zu eins auf die Gesinnung des Autors schließen, das spricht schon für eine Verschiebung der eigentlich bei uns in Deutschland sehr weit gefassten Kunstfreiheit.“ Dass ein Gericht einfach mal so nebenbei entscheidet, was Kunst ist und was nicht, hält auch der PEN Berlin für „hochproblematisch“ und erkennt „ungute“ Parallelen zu Autokratien und Theokratien.


Am härtesten wohl urteilt Jens Ulrich Eckhard in der Welt: „Gewiss, jedem Roman liegt ein Fundament an autobiografischer Wirklichkeit zugrunde, die der Autor formt und gestaltet. Gerade das in den letzten Jahren populär gewordene Genre der Autofiktion lebt von einer solch engen Verschränkung von Leben und Text. Doch niemand käme ernsthaft auf die Idee, den autofiktionalen Büchern von Autoren wie Karl-Ove Knausgard, Édouard Louis oder auch Christian Krachts ‚Eurotrash‘ ihren Werk-Charakter abzusprechen und sie dadurch aus dem Schutzbereich der Kunstfreiheit auszuklammern.”


„Wenn Autoren für ihre fiktionalen Werke fortan haftbar gemacht werden können, droht die sprichwörtliche ‚Schere im Kopf’ in Zukunft eifrig zu schnibbeln”, ärgert sich Eckhard und bemüht sich zugleich, auch das Komische im „Fall Hoewer“ zu sehen: „dass nämlich ein Gericht einem Juristen dessen ‚mangelnde Verfassungstreue’ bescheinigt und dabei selbst mit einer der zentralen Grundfreiheiten der Verfassung arg stiefmütterlich umgeht.” Was Kunst darf, entscheidet aber nicht der Staat, sondern das Gemeinwesen. Bleibt zu konstatieren, dass sich auch in der Justiz jene doppelten Standards manifestieren, die wir in Kunst und Kultur beobachten: Während sich Holzingers Kunstfreiheit als Waffe feiern darf, wird konservativer Zynismus kriminalisiert. Die Kunstfreiheit, einst Hüterin der Ambiguität, wird zur Funktion der Gesinnung, Satire zur Gefährdung.


Abwicklung des Schönen im Namen des Schockierenden


Linksexzessiv aufmunitionierte Kunstfreiheit allerdings ist nicht Ursache, sondern Symptom. Der Mediensoziologe Norbert Bolz sprach vom „Triumph der Hässlichkeit“. Heute müsste man hinzufügen: Es ist der Triumph der Selbstverachtung, die mit Steuergeld finanziert wird. Die künstlerischen Eliten feiern ihre eigene Zersetzung, als sei sie Befreiung. Das Publikum? Wird krank. Die Christen? Diffamiert. Die Kritiker? Denunziert als „rechts“. Man müsse diese Themen „verhandeln“, sagt Staatssekretär Braun. Aber was wird hier verhandelt? Eine neue Ästhetik? Nein. Es geht um den Umbau unserer kulturellen Identität. Um die Abwicklung des Schönen im Namen des Schockierenden. Um die Ersetzung von Sinn durch Signal.


Kunst wird hier zur symbolischen Vernichtung. Wo früher das Werk sprach, schreit heute die Pose. Holzingers Stücke sind dabei nur Kulminationspunkt einer viel tiefer liegenden Krise. Diese Produktionen sind keine Avantgarde, sondern Symptome einer entgleisten Moderne, in der das Hässliche regiert, das Verstörende gefeiert und das Geschmackvolle zum Verdächtigen erklärt wird. Wer heute christliche Ikonen schändet, wird als mutig bejubelt – wer ihnen beistehen will, als Fundamentalist diffamiert. Wer fragt, ob mit dem Schock wirklich alles gesagt ist, wird beargwöhnt; wer das Schöne verteidigt, zum Reaktionär gestempelt.


Diese Umkehrung aller Werte, die Nietzsche hellsichtig prophezeite, ist der eigentliche Eklat – und das wahre Thema unserer Zeit. Was fehlt, ist eine Kulturpolitik, die den Begriff „Kultur“ wieder ernst nimmt. Die nicht spaltet, sondern stiftet. Die nicht nur provoziert, sondern bewahrt. Die nicht als moralische Selbstbefriedigung linker Eliten dient, sondern der Mehrheit dient, die sie finanziert. Dass man das sagen muss, ist ein Skandal. Dass man dafür verunglimpft wird, ist die Realität. Die Kultur hat ihr Publikum verloren – und merkt es nicht einmal.


Fazit: Es braucht eine neue Ästhetik der Zugehörigkeit. Nicht zur Repression, nicht zur Transgression, sondern zur Rückbindung an das, was uns trägt: Schönheit, Maß, Identität. Eine Ästhetik, die durch Harmonie und Ausdruck wirkt, ohne auf Provokation angewiesen zu sein. Und es braucht einen Staat, der wiedererkennt, dass Kultur auch Verantwortung meint – nicht nur Quote. Kunst darf alles – solange sie nicht von rechts kommt. Aber der Steuerzahler muss nicht alles zahlen. Was bleibt, ist nicht der Skandal, sondern die Frage: Wie viel Zersetzung verträgt eine Gesellschaft? Die Debatte um Florentina Holzinger ist daher kein Nebenkriegsschauplatz. Sie ist das museale Exponat einer untergehenden Ordnung. Die um John Hoewer dagegen ist der Kontrapunkt: das weggeschwiegene Fanal einer Heraufkunft freiheitlichen Wiedergewinns.



Über den Autor: Thomas Hartung, geb. 1962 in Erfurt; promovierte nach seinem Lehramtsstudium in Magdeburg 1992 zur deutschen Gegenwartsliteratur und war danach als Radio- und Fernseh-Journalist in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie als freiberuflicher Dozent für Medienproduktion und Medienwissenschaft an vielen Hochschulen Deutschlands tätig; der bekennende „Erzliberalkonservative“ trat als Student in die LDPD ein und 1990 aus der FDP aus: von „misslungener Einheit“ nicht nur mit Blick auf die Parteienfusion spricht er bis heute; Hartung war im April 2013 Mitbegründer der AfD Sachsen und wurde zweimal zum Landesvize gewählt. Seit März 2020 ist er Pressesprecher der AfD-Fraktion Baden-Württemberg.




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