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Jochen Lober: GERMAN ANGST

Aktualisiert: 28. Jan. 2021

Am 18. März 2020 beschwor Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer ihrer wenigen Fernsehansprachen die historische Einzigartigkeit der Situation: „Seit der Deutschen Einheit, nein, seit dem Zweiten Weltkrieg“, habe die Bundesrepublik keiner ähnlichen „Herausforderung“ gegenübergestanden, bei der „es so sehr auf unser gemeinsames solidarisches Handeln“ ankomme. Nur wenige Tage später, am 22. März, erließ die Bundesregierung eine umfassende Kontaktsperre für das gesamte Bundesgebiet. Seitdem entwickelte sich eine von den rechtsstaatlichen Strukturen des Grundgesetzes weitestgehend losgelöstes Notverordnungsregime, das sich letztlich allein aus der Behauptung einer für die Volksgesundheit bedrohlichen Corona-Pandemie rechtfertigt.


Verfassungsrechtlich beschreibt die „Corona“-Krise zuvörderst kein medizinisches, sondern ein politisches Phänomen. In diesem geht es schlicht und einfach um die Etablierung eines Panikszenarios, eines öffentlichkeitswirksamen Konstrukts also, mit dem fortlaufend Furcht und Schrecken in der Bevölkerung erzeugt wird. Die Frage ist nur: aus welchem Grund und mit welchem Ziel geschieht das? Anfang April 2020 wurde jedenfalls bekannt, dass die Veralltäglichung von ‚Angst‘ tatsächlich eine der zentralen Zielvorgaben in der regierungsamtlichen Corona-Politik ist. Verschiedene deutsche Medien berichteten damals über ein aus dem Bundesinnenministerium (BMI) stammendes Strategiepapier mit dem Titel: „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“, das in die Öffentlichkeit durchgestochen worden war.


In der Studie des BMI, die u.a. auf dem Internetportal www.fragdenstaat.de veröffentlich wurde, wurden verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit der Corona-Krise erörtert. Neben der Beschreibung eines „Worst Case“-Szenarios, welches von mehr als einer Million Todesfällen ausging, fanden sich alternative, mildere Varianten mit weniger Toten. Handlungsleitend war jedoch durchgängig die jeweilige Mortalitätsrate, die im Fall der Anwendung einer jeweiligen Strategie zu realisieren war. Alternative Szenarien, die namentlich auf die Eigenverantwortung des Bürgers bauten, also im weitesten Sinn ‚Mut‘ machen sollten, fanden in der Studie nicht statt.


Das eigentlich neue und fragwürdig an jenem Strategiepapier war, dass dessen Verfasser sich darin mit einer Strategie befassten, wie man in der Bevölkerung Angst erzeugt. Um die Auswirkungen einer Durchseuchung der Gesellschaft mit dem Corona-Virus zu verdeutlichen, sei eine „Schockwirkung“ (a.a.O.) gewünscht. Zu deren Illustration wurden verschiedene Beispielsszenarien angeführt, mit denen vorrangig auch Kinder angesprochen werden sollten, um diese zu „schocken“. Dazu sollte in der Öffentlichkeit gezielt das qualvolle Ersticken in den Fokus gerückt werden, da diese Todesart eine „Urangst“ des Menschen sei. Insbesondere Kinder seien als Gefahrenquelle darzustellen, man solle ihnen vor Augen führen, dass sie sich leicht „bei den Nachbarskindern“ anstecken könnten und dann Schuld wären, wenn die Eltern zu Hause vor ihren Augen qualvoll ersticken müssten. Schlussendlich wurde in dieser Studie auch empfohlen, Parallelen zur Spanischen Grippe zu behaupten.


Zwar finden sich in der Geschichte der Bundesrepublik immer wieder existenzielle Krisen – ausgehend von der Gründungskrise des „Zusammenbruchs“, der Ölkrise der 70er Jahre, der von der RAF ausgelösten Sicherheitskrise, der vereinigungsbedingten Lebenslügenkrise von 1989 bis hin zur Finanz-, Euro- und Flüchtlingskrise. Nicht zu vergessen auch die Permanenz der politischen Rechtsextremismuskrise, die über geistige Brandstifter und -mauern handelt. In der Abfolge dieser Ereignisse und deren Bewältigung reihen sich die Verfasser des Strategiepapiers aus dem BMI aber nicht ein. Deren Betrachtung zur Corona-Krise fällt aus der Kontinuität üblicher Krisenszenarien in einem Punkt heraus, wobei dieser nach dem Inhalt des zitierten Strategiepapiers auch der springende ist. Denn nach dem erklärten Willen der Verfasser geht es bei der Bewältigung der Pandemie zuvörderst nicht um die Ursachen der Krise selbst, sondern um die Absicht einer Formierung der bundesdeutschen Gesellschaft im Status einer Angstgemeinschaft.


Die staatlicherseits administrierte Erzeugung von ‚Angst‘, um die es in der Studie des BMI letztlich geht, wird gemeinhin als Kennzeichen autoritärer und/oder totalitärer Herrschaftsformen gesehen. Als besondere Methode des Demokratiemanagements dient die Angsterzeugung regelmäßig dem Zweck der Einschüchterung der Bevölkerung. Entweder mittels offenem Terror und Gewalt oder durch Anwendung von subtileren Methoden, wie bspw. dem Erzeugen von „Bildern“, mit denen im Sinne eines pawlow’schen Reflexes bestimmte Denk- und Handlungsgewohnheiten verknüpft werden. Letzteres ist auch das für Corona prägende Motiv. Es geht um die Erzeugung eines emotionalen Sicherheitsgefühls, dass aufgrund seiner Diffusität naturgemäß mit unkontrollierbaren Kontrollreflexen korrespondiert.


Nicht die Statistiken des Robert-Koch-Instituts (RKI) mit exponentiellen oder sonstigen Fallzahlen, nicht Verdopplungs-, Reproduktionszahlen oder Berechnungen von Intensivpflegebetten in Krankenhäusern pro Einwohnerzahl bewegt die Menschen seit fast einem Jahr emotional. Es ist nach wie vor die sich im Kopf abspielende Urangst, die vor allem mit den Bildern von Militärlastern mit Särgen aus Italien (und später aus New York) verbunden ist. Während wissenschaftliche Studien und ihre Autoren immer diskutiert und auch angezweifelt werden können, gibt es gegen die Wirkmächtigkeit dieser Bilder und die von ihnen ausgelösten Emotionen kein Mittel. In einer permissiven, bis vor kurzem ausschließlich der Maximierung von Spaß verpflichteten Konsumgesellschaft trafen diese Bilder mitten ins Herz. Der medial inszenierte Kontrollverlust über den - ansonsten fast vollständig aus der öffentlichen Wahrnehmung ausgegrenzten - Tod, kulminierte in diesen Bildern. Denn damit hielt Gevatter Tod wieder mitten in das Stadtzentrum einer europäischen Großstadt Einzug, was jedermann verdeutlichen sollte, dass das Corona-Virus potentiell jeden, an jeglichem Ort und zu jeder Zeit treffen kann.


Während wissenschaftliche Studien, die sich mit Übertragbarkeiten, Übersterblichkeiten usw. befassen, stets angezweifelt und diskutiert werden können, bringt die Macht dieser Bilder nicht nur alle Zweifler zum Schweigen. Wer sich nicht in die allgemeine Richtung des Tagesgeschäfts der Corona-Apologeten einreiht, dessen Meinung ist qua natura als die des Corona-Leugners gebrandmarkt, also aus dem allgemeinen Diskurs verbannt. Bereits etwaige Fragen danach, inwiefern die Zustände in Italien und/oder New York überhaupt mit denen in der Bundesrepublik vergleichbar und damit auf die hiesigen Verhältnisse übertragbar sind, ob die Länder nicht etwa bereits eine andere Altersstruktur in der Bevölkerung, Sozialstruktur und Leistungsfähigkeit aufweisen, werden öffentlich nicht gestellt. Jegliche Debatte dazu findet mit einer Einbahnstraßenrichtung statt. Mit Rationalität und dem Austausch von Argumenten im Sinne eines Pro- und Contra-Standpunktes hat dies nichts mehr gemein.


Zwischenzeitlich hat sich eine ganze Ikonographie von Bildern herausgebildet, mit denen die Emotionen von Furcht und Entsetzen losgelöst von konkreten thematischen Bezügen jederzeit abrufbar sind: Aus welchem Grund und mit welchem Ziel geschieht dies? – Zwar ist ersichtlich, dass die gigantische Aufblähung der Staatsverschuldung letztlich dem Ziel folgt, die bereits aus der Banken- und Eurokrise aufgelaufenen Schulden darin aufgehen zu lassen. Auch ist in den politischen Handlungsformen der Regierenden zunehmend eine Art von chinesischem Schnittmuster erkennbar, in der jeder für das Große und Ganze freiwillig auf seine (Grund-)Rechte verzichten und sich auf seinen privaten Wohnzimmerstatus beschränken soll. Das alles sind letztlich aber nur Teilausschnitte der im Zusammenhang der Corona-Krise um sich greifenden, repressiven „Herausforderungen“, für deren Bewältigung seitens der Bundeskanzlerin ausdrücklich ein „solidarisches Handeln“ eingefordert wird.




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Über den Autor:


Jochen Lober, geboren 1970, studierte Rechtswissenschaften und politische Philosophie u. a. an den Universitäten Köln und Bonn. Als Rechtsanwalt ist er im Bereich des Straf- und Verfassungsrechts tätig und hier insbesondere mit Fragen der Meinungsfreiheit sowie des Minderheitenschutzes befasst. In diesem Zusammenhang vertrat er wiederholt Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht.

Letzte Buchveröffentlichung: Beschränkt souverän. Die Gründung der Bundesrepublik als "Weststaat" - alliierter Auftrag und deutsche Ausführung (Band 11 der Werkreihe von TUMULT). Lüdinghausen/Berlin, September 2020. Zu bestellen über www.tumult-magazine.net





 

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