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Jörg Gerke: DIE UMWELTBEWEGUNG, DIE GRÜNEN UND DIE NGOs (Teil II)

Im Europaparlament wurde 2022 ein Entschließungsantrag eingebracht, wonach Holz nicht mehr als nachhaltige Energiequelle klassifiziert werden soll. Nur aufgrund des Widerspruchs verschiedener Staaten, die von der energetischen Holznutzung stark abhängig sind, wurde in der tatsächlich angenommenen Entschließung Holz als „eingeschränkt nachhaltig“ klassifiziert.



Einboeck.official, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons


Wenn bedacht wird, daß bei der Verbrennung von Holz genauso viel Kohlendioxid freigesetzt wird, wie vorher aus der Luft entnommen und durch Photosynthese in organische Substanz umgewandelt wurde, ist dieses Diktum der bloß „eingeschränkten Nachhaltigkeit“ von Holz allein politisch und nicht sachlich motiviert. Dennoch ließ eine der grünen Vorfeldorganisationen, der NABU, zu der Entschließung des EU-Parlaments über seinen Bundesgeschäftsführer verbreiten, daß die Verbrennung von Holz schädlicher sei als die von Kohle. Das ist einfach absurd!


Zum Wohl der Tiere und der Grünen


Was nachhaltige Waldnutzung ist, hat der ehemalige Bundessprecher Wald des NABU, Wilhelm Bode, in einem Buch zusammen mit einem Co-Autor beschrieben (Bode und Von Hohnhorst, 1995). Zwischen diesem Buch und der politisch motivierten Dämonisierung von Holzheizungen liegen Welten an Kompetenz für nachhaltige Entwicklung. Das unterstreicht die Entwicklung des NABU von einer Naturschutzorganisation zu einer politischen Organisation der Grünen. Fragen der Nachhaltigkeit und des Naturschutzes spielen da keine Rolle mehr.


Der neue Landwirtschaftsminister Özdemir (Grüne), der ebenso fachfremd wie die meisten seiner Vorgänger ist, hat ein System zur Klassifizierung der landwirtschaftlichen Tierhaltung bezüglich des „Tierwohls“ mit fünf Stufen vorgelegt. Hier soll daran erinnert werden, daß der Begriff „Tierwohl“ noch ein relativ neuer Begriff ist. Der ursprüngliche und angemessene Begriff für die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere lautet „artgerechte Tierhaltung“. Dazu gehört die Haltung auf Stroh und der Auslauf ins Freiland. Das ist aber schon allein aus arbeitstechnischen Gründen in 1.000er-Milchviehanlagen oder 5.000er-Schweinemastanlagen nicht möglich. Die Einführung des Begriffs „Tierwohl“ verschleiert die fehlende Artgerechtigkeit. Das Mitmachen beim schwammigen „Tierwohl“ ist für Verbände wie BUND, NABU oder Deutscher Tierschutzbund kein Problem – jedenfalls ist eine öffentlich geäußerte Kritik daran kaum zu vernehmen.


Die Propagierung des Organischen Landbaus durch die Grünen und die ihnen angeschlossenen Verbände lenkt davon ab, daß nach EU-Richtlinien organisch wirtschaftende Großbetriebe ebenfalls keine artgerechte Tierhaltung betreiben können und müssen. Daß die Tierhaltung im Organischen Landbau heute noch im Durchschnitt weitaus artgerechter ist als in der konventionellen Landwirtschaft, liegt weniger an Gesetzen und Verordnungen, sondern daran, daß viele organisch wirtschaftende Familienbetriebe Organischen Landbau und artgerechte Tierhaltung immer noch als Verantwortung und Herzenssache betrachten.


Fleisch und Nutzen


Wie weit sich die Grünen von Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz entfernt haben, zeigt eindrucksvoll das Beispiel der Nutztierhaltung.


Es läuft seit dem Regierungsantritt der Ampelkoalition eine durch das grüne Landwirtschafts- und Umweltministerium losgetretene Kampagne gegen Fleischkonsum. Unterstützt wird diese Kampagne durch den Grünen nahestehende Medien. Die politischen Vorschläge reichen von der höheren Besteuerung von Fleischprodukten bis zum Verbot. Als Begründung wird der Kampf gegen den „Klimawandel“ behauptet. Fleischkonsum ist danach vor allem aufgrund der Methanausscheidung landwirtschaftlicher Nutztiere schädlich für das Klima. Methan ist nach Lachgas und Kohlendioxid das drittwichtigste Treibhausgas. Jedoch ist die propagandistisch vorangetriebene Zusammenstellung, Fleischkonsum = Methanfreisetzung= schädlich für das Klima, aus mehreren Gründen irreführend.


  1. Wiederkäuer unter den landwirtschaftlichen Nutztieren setzen Methan frei. Das sind Rinder, Schafe und Ziegen, nicht aber Schweine und Geflügel.

  2. Entscheidend für die Nettofreisetzung von Treibhausgasen bei der Haltung von Wiederkäuern ist die Art der Haltung. Werden Mastrinder oder Milchkühe in industriellen Anlagen gehalten, in der Regel mit einer Fütterung basierend auf Silomais und Kraftfutter, so ist die Methanausscheidung aber auch die Freisetzung von Kohlendioxid und von Lachgas von hoher Bedeutung. Werden die Rinder jedoch – wie im sachgerecht betriebenen organischen Landbau – auf der Basis von Luzerne/Klee-Gras ernährt, setzen die so gehaltenen Rinder zwar immer noch Methan frei, aber die Methanfreisetzung wird durch die Kohlenstoffanreicherung im Boden weit überkompensiert. Diese Anreicherung hängt unmittelbar mit der Futterumstellung auf Luzerne/Klee-Gras zusammen.

  3. Die Landwirtschaft ist nicht nur Methan-Emittent, sondern die Böden binden auch Methan aus der Luft und wandeln dieses um. Diese Methanbindung wird durch eine hohe Stickstoffversorgung der Böden, einerseits durch mineralische N-Dünger, andererseits durch konzentrierte Gülledüngung aus industriellen Mastanlagen, beeinträchtigt (Gerke, 2023, Oertel et al., 2016).

  4. Neben der Methanfreisetzung durch Wiederkäuer ist der Naßreisanbau weltweit die bedeutendste Methanquelle aus der Landwirtschaft. Der Naßreisanbau ist die bedeutendste Nahrungsgrundlage in Asien. Niemand käme dort auf den Gedanken, den Naßreisanbau aus Gründen der Methanfreisetzung zu verbieten.


Grüne Politiker, die die Einschränkung des Fleischkonsums fordern, tun dies nicht aus Gründen der Nachhaltigkeit, denn dann müssten sie ihre Anstrengungen auf die Probleme der industriellen Tierhaltungsanlagen lenken. Noch bedrohlicher ist es, daß auch die Vorfeldorganisationen dieser Partei sich ebenso wenig kompetent über Methan und Treibhausgase auslassen. Mit Herbert Gruhl formuliert: Ein Planet wird geplündert. Mit Hilfe der Grünen.


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Beiträge von Jörg Gerke finden sich auch in unseren Ausgaben vom Frühjahr 2019 und Winter 2019/20.



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