Thomas Hartung: HALTUNGSGEHORSAM – WIE SICH DIE MORAL VERKLEIDET
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Wer heute keine „Haltung“ zeigt, gilt als verdächtig. Doch hinter der neuen moralischen Pose verbirgt sich oft nur alter Gehorsam – mit politisierenden Parolen und digitalem Pranger.
Die Gegenwart liebt große Worte für kleine Reflexe. „Haltung zeigen“ heißt das Passwort, das Zugänge eröffnet, Preise sichert, Karrieren schützt. Es klingt nach Charakter, Rückgrat, Gewissen. Wer es mit genügend Inbrunst ausspricht, darf andere öffentlich meiden, ausladen, denunzieren – und sich dabei mutig fühlen. Das Ritual ist überall zu beobachten: in Kommunalparlamenten und Intendantenbüros, auf Kirchentagen, in Redaktionen, an Universitäten und in Betriebskantinen. Die Formel von der „Haltung“ verwandelt banale Ausgrenzung in angebliche Zivilcourage, sozialen Konformismus in moralische Distinktion. Gerade darin liegt ihre Gefahr: Sie tarnt Gehorsam als Charakterstärke.

Wer beim Gründungskongress der AfD-Jugend in Gießen mit der „Zivilgesellschaft“ gegen das Treffen vorgeht, wer Nachbarn und Kollegen als „Schwurbler“ beim Arbeitgeber meldet, fühlt sich nicht als Blockwart, sondern als Retter der Demokratie. In einer Weimarer Gaststätte wurde dem früheren FDP-Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich die Bedienung verweigert; der Wirt erklärte, er wolle mit dessen neuer politischer Umgebung nichts zu tun haben. Vicky Leandros verlangte, bei den Festspielen im Regensburger Schloss nur dann aufzutreten, wenn Alice Weidel fernbleibe – sie „stehe für Vielfalt, Toleranz, Menschenwürde, Menschenrechte und Internationalität“ und habe darum eine Grenze zu ziehen. Haltung heißt in solchen Szenen: nicht mehr mit dem Unerwünschten an einem Tisch sitzen, keinen Ton für die Falschen singen.
Inzwischen liefert sogar der Service-Journalismus die passende Bedienungsanleitung. Ein Hamburger Magazin fragt ganz unbefangen: „Darf ein Restaurant AfD-Politiker einfach abweisen?“ Die Antwort läuft nicht etwa auf das alte bürgerliche Ideal hinaus, dass eine Gaststätte wie ein öffentlicher Raum zu behandeln sei. Stattdessen werden Fälle sortiert, in denen der Ausschluss „wohl zulässig“ sein dürfte – vom Hausverbot für den NPD-Vorsitzenden über die ausgeladene Alice Weidel bis zum verweigerten Schinken für Beatrix von Storch. Die Botschaft an das Publikum: Man kann, wenn man nur die richtige Begründung findet. Juristische Erläuterung und moralische Ermutigung fallen in eins.
Vom Gewissen zur Verhaltensnorm
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder adelt diese Praxis ausdrücklich. Er lobt Leandros, sie stehe „für Werte, für Toleranz, Vielfalt und Menschenwürde“, sie habe sich „klar gegen Hass und Ausgrenzung positioniert“, und als sie von der Einladung Weidels erfuhr, habe sie gesagt: „Nicht mit mir! Das ist Haltung.“ Was hier als Tugend gefeiert wird, ist schlichte Kontaktsperre – ein Verhalten, das früher als unzivilisiert gegolten hätte, heute aber als Beweis besonders korrekter Gesinnung gilt.
In denselben Tonfall stimmt die Leitung der Berlinale ein. Nachdem zunächst – aus protokollarischen Gründen – auch AfD-Abgeordnete Einladungen zur Eröffnungsgala erhalten hatten, wurden sie nach Schauspielerprotesten förmlich wieder ausgeladen. Man habe alle AfD-Politiker schriftlich informiert, „dass sie auf der Berlinale nicht willkommen sind“, erklärten die Intendanten; die AfD und „etliche ihrer Mitglieder“ verträten Ansichten, die den „Grundwerten der Demokratie zutiefst widersprächen“.
Auffällig ist, wie sehr sich dieser Haltungsreflex gerade im Kulturbereich radikalisiert. In Bochum eskalierte jüngst ein Theaterabend, bei dem Tiago Rodrigues’ Stück „Catarina oder von der Schönheit, Faschisten zu töten“ gezeigt wurde: Ein Schauspieler, der in einem Schlussmonolog einen rechtsradikalen Funktionär verkörperte, wurde vom Publikum ausgebuht, mit Gegenständen beworfen, zwei Zuschauer stürmten auf die Bühne und wollten ihn körperlich angehen – bis Ensemble und Bühnentechnik dazwischen gingen. Ausgerechnet ein Milieu, das sich für aufgeklärte Antifaschisten hält, reagierte nicht auf das Stück, den Text oder die Regie, sondern auf die Figur – als sei sie real. Die symbolische Ordnung, nach der Theater eine Zone des als-ob ist, wurde von genau jenen zerschlagen, die sich im Kampf gegen „Faschismus“ wähnen.
Noch einen Schritt weiter ging das Hamburger Thalia-Theater mit Milo Raus „Prozess gegen Deutschland“: Drei Tage lang wurde ein fiktives AfD-Verbotsverfahren inszeniert, mit echter Ex-SPD-Justizministerin als Vorsitzender Richterin, handverlesenen Experten und einer Bürgerjury, die am Ende für die Prüfung eines Verbotsverfahrens und den Entzug staatlicher Mittel votierte. Aus der Bühne wurde ein pädagogischer Hochsicherheitstrakt, in dem das Publikum lernen sollte, dass Demokratie sich vor allem durch den Ausschluss der Falschen verteidigt.
Haltung als standardisierte Verhaltensnorm
Die Ironie, dass ausgerechnet der beim Tagesspiegel gecancelte Harald Martenstein in diesem Schauprozess die einfache Wahrheit aussprach, ein AfD-Verbot würde Deutschland in Richtung eines autoritären Regimes verschieben, unterstreicht das Grundproblem: Echte demokratische Haltung – die Bereitschaft, auch dem verhassten Gegner seine Rechte zu lassen – kommt heute oft nur noch als Fremdkörper in einem Milieu vor, das sich selbst für die institutionalisierte Moral hält.
Damit markiert die Kultur, die sich selbst als Labor der Freiheit versteht, zugleich die Speerspitze des neuen Gesinnungsregimes: Wer dort nicht nur ästhetisch, sondern politisch „richtig“ reagiert – also auslädt, buht, attackiert, Verbotsvoten beklatscht –, gilt als vorbildlicher Demokrat. Wer wie Martenstein darauf beharrt, dass eine Partei mit Millionen Wählern nicht per Theaterurteil aus dem politischen Raum gestrichen werden darf, gilt dagegen als Störenfried in einem moralisch homogenisierten Publikum. Die Bühnen werden so zu Modellräumen eines Haltungsgehorsams, der das spätere Handeln von Intendanten, Preisen, Jurys und Fördergremien schon antizipiert.
Das Wort „Haltung“ hatte einmal eine andere Schwere. Es meinte die Fähigkeit, einem inneren Maß treu zu bleiben – auch gegen den Zeitgeist. Heute wird „Haltung zeigen“ zur standardisierten Verhaltensnorm, zur öffentlich einforderbaren Pflichtübung. Wer eingeladen wird, muss distanzieren; wer einen Preis erhält, muss das Bekenntnis zur richtigen Seite abliefern; wer Karriere machen will, wiederholt die immer gleichen Formeln über Vielfalt, Demokratie und Menschenrechte. Das persönliche Gewissen wird durch eine sozial kontrollierte Pose ersetzt.
Besonders perfide ist, dass diese Pose den alten Untertanengeist in eine neue Sprache kleidet. Statt „Befehl ist Befehl“ heißt es heute: „Das ist nicht vereinbar mit unseren Werten.“ Die Logik ist dieselbe: Nicht die sachliche Auseinandersetzung entscheidet, sondern die Zugehörigkeit zum richtigen Lager. „Unsere Werte“ werden zu einem Passepartout, mit dem sich jede Form von Boykott und Ausgrenzung rechtfertigen lässt – vorausgesetzt, sie richtet sich gegen die richtige Adresse.
Mikroterror als Bürgerpflicht
Die junge Zivilreligion der Haltung braucht ihre alltäglichen Rituale. Bürger fühlen sich berufen, im eigenen Umfeld „Gutes“ zu tun, indem sie vermeintliche Quer- oder Andersdenker aus Kirchenvorständen, Freiwilligen Feuerwehren, Karnevalsvereinen und Verbandsstrukturen verdrängen, ihnen Ehrenämter und berufliche Chancen entziehen. Der Ausschluss wird nicht mehr als Bruch des Anstands empfunden, sondern als Ausweis moralischer Zuverlässigkeit.
Exemplarisch ist der Fall der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Was 1913 als überparteiliche Hilfsorganisation in Leipzig gegründet wurde, mutiert zum verlängerten Arm einer ideologisch aufgeladenen Gesinnungspolizei. Bereits auf Bundesebene bekundete man, man stehe „gegen rechts“. Inzwischen ist der württembergische Landesverband einen Schritt weitergegangen: Per Satzungsänderung wurde festgelegt, dass Personen, die der AfD angehören oder sie „aktiv unterstützen“, nicht Mitglied sein können – und bestehende Mitglieder ausgeschlossen werden können. Grundlage sei die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz. Treibende Kraft ist DLRG-Präsidentin Ute Vogt, von 1999 bis 2009 Landesvorsitzende der SPD Baden-Württemberg.
Die dazugehörige Kommunikation bringt den neuen Geist auf den Punkt: „Wir retten jeden, lassen aber nicht jeden bei uns mitwirken, der unsere Grundwerte ablehnt“, heißt es zur Rechtfertigung. Der Satz klingt humanistisch – in Wahrheit formuliert er eine politische Gesinnungsklausel für Rettungsschwimmer. Auf der Wasseroberfläche rettet man unterschiedslos, unter Deck sortiert man nach Parteibuch. Der Stuttgarter AfD-Fraktionschef Anton Baron MdL hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Artikel 3 des Grundgesetzes niemanden wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt sehen will.
Die Frage, die sich unweigerlich stellt: Werden DLRG-Retter künftig Ertrinkende nach ihrer Parteipräferenz befragen, bevor sie zur Hilfe eilen? Oder wird umgekehrt ein AfD-Sympathisant, der zufällig einen Menschen in Not sieht, von der Rettung ausgeschlossen, weil er nicht mehr Mitglied sein darf? Die Absurdität dieser Situation offenbart die ganze Verkommenheit einer Politik, die Menschen nach ihrer Gesinnung sortiert. Der wahre Skandal liegt jedoch tiefer: In der systematischen Unterwanderung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch politische Kader, die ihre Agenda durchsetzen wollen. Nebenbei: Im Dezember 1933 begann die DLRG wie viele andere Organisationen, Juden auszuschließen. Geschichte wiederholt sich eben doch.
Auf der Mikroebene ist das die Fortsetzung dessen, was sich im Großen abspielt. Der Ehrenvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, berichtet, er habe wegen seiner Partei praktisch alle Freunde und einen Teil seiner Familie verloren; ein Hotel, in dem er jahrzehntelang Stammgast gewesen war, wolle ihn nicht mehr beherbergen. Als ihm beim Baden in einem See die Kleidung gestohlen wurde, titelte eine Lokalzeitung, der Dieb habe „Kein Badespaß für Nazis!“ gerufen; es sei „ein großartiger Tag“ gewesen, wird eine Augenzeugin zitiert. Die meisten Leitmedien machten sich den Tonfall zu eigen, sprachen von „alternativer Kleidung“ und lachten mit.
Hier wird deutlich, wie sich das Verhältnis umkehrt: Zivilisiertheit – die Fähigkeit, dem politischen Gegner eine Restwürde zu lassen – gilt plötzlich als Verdachtspunkt. Wer noch mit dem Falschen spricht, wer ihm das Wort nicht abschneidet, gerät selbst unter Druck. Der Weg vom „Haltung zeigen“ zum kleinen, aber wirksamen sozialen Terror ist kürzer, als man glaubt.
Die neue Zivilreligion der Distanzierung
Die semantische Kulisse dieser Entwicklung ist immer dieselbe. Man beruft sich auf „Demokratie“, „Menschenwürde“, „Vielfalt“. Diese Begriffe sind so abstrakt, dass niemand offen gegen sie sein will, und zugleich so biegsam, dass man jeden politischen Gegner aus ihrem Geltungsbereich ausschließen kann. Solidarität etwa wird zur exklusiven Ressource: Als die AfD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft nach einem Brandanschlag auf den Bundestagsgeschäftsführer Bernd Baumann ein solidarisches Bekenntnis einforderte, erklärte die grüne Fraktionsvorsitzende, Solidarität sei ein Gefühl – und dieses teile man nicht mit der AfD.
Damit werden elementare zivilisatorische Standards suspendiert. Es geht nicht mehr darum, dass politische Gewalt kein legitimes Mittel ist; entscheidend ist, ob sie den Richtigen trifft. Das Opfer wird in Freund und Feind unterschieden, und die universelle Norm des Rechts weicht dem partikularen Maß der Gesinnung. Ausgerechnet im Namen der Demokratie kündigt sich so eine Entzivilisierung an, die den Gegner nicht mehr als Mitbürger, sondern als zu isolierendes Risiko wahrnimmt.
Die Distanzierungsrituale sind in dieser Logik keine Ausnahme, sondern Normalfall. Kemmerichs Hinweis auf „dunkle Zeiten“, als man bestimmten Menschengruppen das Betreten von Restaurants untersagte, wurde empört zurückgewiesen: Heute gehe es ja um freiwillige politische Entscheidungen, nicht um Herkunft. Der Unterschied ist real – aber er überdeckt den gemeinsamen Kern: Menschen werden aufgrund einer zuvor festgelegten ideologischen Setzung aus dem gemeinsamen Raum ausgeschieden.
Vom Distanzierungszwang zum Gesinnungsrecht
Die Verwechslung von Haltung mit Gehorsam bleibt nicht auf Kultur und Alltag beschränkt. Sie übersetzt sich in Paragrafen, Formulare, Bewerbungsverfahren. In Rheinland-Pfalz sollten Bewerber für Bürgermeisterämter eine „Belehrung über die gesteigerte Pflicht zur Verfassungstreue“ unterschreiben, faktisch verbunden mit der Zusicherung, keiner Organisation anzugehören, die auf einer Liste „extremistischer Organisationen“ steht – darunter die AfD. Nach Kritik wurde der Passus aus der Checkliste entfernt, die Belehrung aber im Hintergrund weiter bereitgehalten. Die Botschaft ist klar: Wählen dürft ihr, aber wir entscheiden hinterher, ob der Gewählte das Amt antreten darf.
Der gleiche Geist belebt Lehrschreiben an Beamte, die vor „menschenfeindlichen Inhalten“ in privat genutzten Chatgruppen warnen. Bereits das passive Mitlesen solcher Beiträge könne Zweifel an der Verfassungstreue begründen und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Wer schweigt, macht sich verdächtig; wer in der falschen Gruppe bleibt, riskiert seine Laufbahn. Distanzierung wird zur Dauerpflicht, Loyalität zur performativen Übung, die der Staat bis in die Privatsphäre hinein kontrollieren will.
Juristisch mag vieles davon gedeckt sein – und gerade darin liegt das Problem. Das Bundesverfassungsgericht versteht „politische Anschauungen“ eng: Geschützt ist das bloße Haben einer Überzeugung, nicht aber ihr Äußern. Ein Hotel, das dem früheren FDP-Vorsitzenden Hausverbot erteilt, verletzt danach kein besonderes Diskriminierungsverbot; ein Sportverein, der „extremistische, rassistische und fremdenfeindliche Bestrebungen“ in seiner Satzung ausschließt und einen NPD-Landeschef hinauswirft, handelt verfassungsrechtlich „nicht zu beanstanden“. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kennt das Merkmal „politische Anschauung“ gar nicht.
So entsteht eine eigentümliche Arbeitsteilung: Der Staat wahrt formal seine Neutralität, delegiert aber die politische Hygiene an Private – an Wirte, Hoteliers, Messegesellschaften, Sportvereine. Sie werden zu Hilfspolizisten eines moralisierten Verfassungsstaates, ohne dass jemals ein strafbarer Tatbestand vorliegen müsste. Das Recht wirft die Hände in die Luft: Es komme eben „auf den Einzelfall“ an. Die Praxis dagegen kennt eine klare Tendenz: Wer als „rechts“ etikettiert ist, muss mit Ausschluss rechnen – und lernt, dass selbst prestigeträchtige Medien ihm erklären, warum das völlig in Ordnung sei.
Übergang zum Gesinnungsrecht
Die kommunale Ebene liefert inzwischen konkrete Blaupausen. In Michendorf beschloss die Gemeindevertretung 2023, dass Personen und Organisationen, die der Verfassungsschutz als „gesichert extremistisch“ oder „Verdachtsfall“ führt, künftig keine Gemeinderäume mehr nutzen dürfen – ausdrücklich unter Bezug auf die Einstufungen der Sicherheitsbehörden. Dass die AfD damit faktisch von der Nutzung ausgeschlossen werden sollte, wurde offen mitgedacht; das Innenministerium sah den Beschluss später als unvereinbar mit der Kommunalverfassung.
Andere Kommunen arbeiten an „Leitfäden“, um nach Münchner Vorbild Anmietungen durch „Rechtsextreme“ zu verhindern; in Köln prüft die Stadtverwaltung seit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ systematisch, ob die Partei noch städtische Räume nutzen darf, während Kampagnenorganisationen wie Campact in Petitionen fordern, Köln müsse „keine Räume für die AfD“ bereitstellen.
Besonders sichtbar wird dieser Übergang zum Gesinnungsrecht an den jüngsten Höcke-Urteilen, in denen Verwaltungsgerichte die Grenzen des Versammlungsrechts verschoben. In Bayern arbeiten Kommunen mit Redeverboten gegen Höcke; das Verwaltungsgericht Augsburg hat ein solches Verbot zwar aufgehoben, aber den verfassungsrechtlichen Maßstab so formuliert, dass die Behörden „aufzeigen müssen, welche rechtswidrigen Äußerungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind und weshalb man annehmen müsse, dass sich Höcke vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften davon abhalten lasse“.
Auf gut Deutsch: Der Staat stellt sich im Voraus vor, was der politische Gegner Rechtswidriges sagen wird, und versucht, die Rede vorher zu verbieten. Das ist präventives Gesinnungsstrafrecht im Versammlungsrecht – und der Punkt, an dem aus Distanzierung eine Farce des Rechtsstaats zu werden droht. Das mag vielen moralisch gefallen – rechtsstaatlich etabliert es ein Modell, in dem politische Redner nicht mehr primär für konkrete Taten, sondern für ihre interpretierte stilistische Nähe zu historischen Tabuzonen belangt werden. Ungeachtet beider Entscheidungen hat Thomas Keck (SPD) – Oberbürgermeister von Reutlingen, wo Höcke ebenfalls sprechen soll – in einem Schreiben an den scheidenden Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) eine Änderung der Gemeindeordnung wie in Bayern gefordert.
Damit schiebt sich ein neues Gesinnungsrecht ins alte Disziplinar- und Zivilrecht. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung, einst als Schutzwall gegen totalitäre Versuchungen gedacht, wird zur Mobilisierungsvokabel, mit der jede Abweichung vom politisch Gewünschten sanktioniert werden kann. Haltung heißt dann: sich vorauseilend so zu verhalten, wie es die Deutungsinstanzen von Medien bis Ministerien erwarten – auch dort, wo das Strafrecht keinerlei Grenze zieht.
Gehorsam als Wohlfühlprogramm
Dass sich viele Akteure dabei subjektiv als Nonkonformisten erleben, macht die Sache nicht besser, sondern schlimmer. Der Medienwissenschaftler Norbert Bolz deutete die „woke“ Begeisterung in Deutschland ironisch als „Deutschland erwacht“ – eine böse Pointe, die aufzeigt, wie nahe sich der antifaschistische Furor und sein historischer Gegner mental kommen können. Wer heute im Namen des „Nie wieder“ fröhlich Beziehungen kappt, Wirtshäuser schließt, Veranstaltungen sprengt, bewegt sich gefährlich nah an Denkfiguren, die er offiziell bekämpft.
Der Gehorsam wird dadurch attraktiv, dass er als moralisches Wellnessprogramm daherkommt. Man muss keine persönlichen Risiken eingehen, um sich als mutig zu fühlen; es genügt, eine Einladung zurückzuziehen, einen Gast auszuladen, die Bedienung zu verweigern, den eigenen Freundeskreis zu säubern. Die reale Machtasymmetrie – hier der geschützte Mainstream, dort die sanktionierte Opposition – verschwindet hinter dem Gefühl, an der Frontlinie eines Kampfes gegen das Böse zu stehen.
Gerade das macht diese Haltungspflicht so anschlussfähig für eine Gesellschaft mit langer Gehorsamsgeschichte. Immer schon konnte sich der deutsche Untertan damit trösten, er diene einer höheren Sache: Kaiser und Reich, sozialistischem Fortschritt, antifaschistischer Staatsdoktrin. Heute ist es die Mission der „wehrhaften Demokratie“, die jede Zumutung an den Gegner in einen Akt moralischer Selbstverteidigung verwandelt. Die Kontinuität liegt nicht im Inhalt, sondern in der Struktur.
Mut zur Unhöflichkeit gegenüber dem Zeitgeist
Was wäre echte Haltung unter diesen Bedingungen? Sicher nicht das ritualisierte Sprechen der richtigen Formeln, das sichere Wegbleiben vom falschen Tisch. Haltung würde heute heißen, dort höflich zu bleiben, wo der Zeitgeist zur Unhöflichkeit drängt; dem politisch verfemten Kollegen nicht das Wort zu entziehen; einem Angegriffenen Solidarität zu gewähren, obwohl man seine Positionen nicht teilt. Es wäre die Bereitschaft, das Recht des Anderen auf Existenz im gemeinsamen Raum höher zu bewerten als das eigene Bedürfnis, in der Gemeinde der Guten unangefochten zu bleiben.
Ein solches Verhalten ist unbequem, weil es ohne Beifall bleibt. Wer in Hamburger Parlamenten nach einem Brandanschlag auf einen AfD-Politiker ein schlichtes Bekenntnis zur Unversehrtheit des Gegners fordert, erlebt, wie schnell er selbst ins Zwielicht gerät. Wer in den Medien die Häme über den badenden Oppositionspolitiker kritisiert, riskiert die eigene Karriere im journalistischen Milieu. Wer einem aus dem Restaurant geworfenen Kemmerich Recht gibt, steht sofort im Verdacht, den Nationalsozialismus zu relativieren.
Gerade deswegen wäre hier der Punkt, an dem eine rechtsintellektuelle Kulturkritik ansetzen muss. Sie hätte nicht nur die Aufgabe, die Gesetze gegen ihre Aushöhlung zu verteidigen, sondern auch die elementaren Umgangsformen einer Zivilisation. Nicht jede Abgrenzung ist faschistisch; aber jede Gesellschaft, die das offene Beleidigen, Ausgrenzen, Denunzieren zur Tugend erhebt, beschädigt sich tiefer, als ihr bewusst ist.
Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid des Verwaltungsgerichts Köln in Sachen AfD nur für die Kämpfer für „unsere Demokratie“ ein Desaster – für den Rechtsstaat dagegen ein Gewinn. „Nicht einmal 7000 Seiten reichen also aus, um die AfD der eindeutigen Verfassungsfeindlichkeit zu überführen”, ergötzt sich Mathias Brodkorb im Cicero: „Entweder ist die AfD – als Gesamtpartei – doch nicht eindeutig verfassungsfeindlich. Oder aber der Verfassungsschutz ist eine derart intellektuell überforderte Behörde, dass er nicht einmal auf 7000 Seiten wasserdicht beweisen kann, was er behauptet. Möglicherweise ist beides zugleich der Fall.”
Am Ende entscheidet sich an einem schlichten Satz, ob eine freiheitliche Ordnung noch existiert: Darf der Falsche in meinem Restaurant essen, in meinem Hotel übernachten, in meinem Verein Mitglied sein – vielleicht sogar Leben retten oder an einer Filmgala teilnehmen? Wo die Antwort immer häufiger „nein“ lautet, mag noch viel von „Demokratie“, „Menschenwürde“ und „Haltung“ geredet werden. Doch die Wirklichkeit spricht dann eine andere Sprache – die des Gehorsams, maskiert als Moral.
Über den Autor: Thomas Hartung, geb. 1962 in Erfurt; promovierte nach seinem Lehramtsstudium in Magdeburg 1992 zur deutschen Gegenwartsliteratur und war danach als Radio- und Fernseh-Journalist in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie als freiberuflicher Dozent für Medienproduktion und Medienwissenschaft an vielen Hochschulen Deutschlands tätig; der bekennende „Erzliberalkonservative“ trat als Student in die LDPD ein und 1990 aus der FDP aus: von „misslungener Einheit“ nicht nur mit Blick auf die Parteienfusion spricht er bis heute; Hartung war im April 2013 Mitbegründer der AfD Sachsen und wurde zweimal zum Landesvize gewählt. Seit März 2020 ist er Pressesprecher der AfD-Fraktion Baden-Württemberg.
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