Thomas Hartung: DIE DÜNNHÄUTIGE REPUBLIK
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Wie aus Kunstfreiheit Bewährungsauflage wird: Der Fall Xavier Naidoo zeigt, wie ein nervöses Land Künstler moralisch verwaltet, statt dem Recht und dem Publikum zu vertrauen.
Es gehört zu den eigentümlichen Ironien der Bundesrepublik, dass sie sich gern als „wehrhafte Demokratie“ inszeniert, zugleich aber immer nervöser reagiert, sobald ein Sänger, Kabarettist, Comedian oder Schriftsteller den sprachlichen Rahmen des imaginär Erlaubten überschreitet. Die Formel vom „umstrittenen Künstler“ ist zum festen Inventar der Berichterstattung geworden. Sie signalisiert dem Publikum: Vorsicht, hier geht es nicht mehr nur um Kunst, hier ist ein Fall für die Moral- und Sicherheitsabteilung.

Der Streit um solche „umstrittenen“ Künstler – man denke vor allem an Xavier Naidoo, aber auch an Rapper mit Gewalt- oder Hassfantasien, an provokante Theatermacher – folgt inzwischen einem festen Drehbuch: Zuerst steht ein Satz, ein Auftritt, ein Post, der als „inakzeptabel“ markiert wird. Es folgen Appelle von Initiativen, Kommentatoren, Verbänden, die den Entzug von Bühnen, Preisen, Ämtern verlangen. Dann reagieren Veranstalter, Sender, Kulturämter. Am Ende lautet die praktische Frage nicht mehr: Was taugt das Werk? Sondern: Kann man sich noch blicken lassen, wenn man diesen Menschen auftreten lässt – oder kompromittiert man sich schon dadurch?
Das Grundgesetz formuliert die Kunstfreiheit lakonisch: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Es sagt nicht: „solange die Kunst im Rahmen der Mehrheitsmoral bleibt“, nicht: „sofern sie nicht die Gefühle bestimmter Gruppen verletzt“, nicht: „unter dem Vorbehalt, dass die Twitter-Timeline einverstanden ist“. Kunstfreiheit hat keinen Sinn, wenn sie nur das bewahrt, was niemanden stört. Sie ist gerade das Recht, zu irritieren, zu verletzen, zu übertreiben – solange keine Straftat vorliegt, entscheidet nicht das verletzte Gefühl, sondern das Gesetz.
Vom Freiheitsrecht zur Bewährungsauflage
In der politischen und medialen Praxis hat sich dieses Verständnis leise verschoben. Die Kunstfreiheit droht zu einem konditionierten Grundrecht zu werden: Sie gilt, aber nur noch im Modus der Bewährung. Wer einmal öffentlich „daneben“ lag, trägt fortan den Makel, der Reue, Umerziehung und dauerhafte Selbstvergewisserung verlangt. Ein Fehltritt – oder auch nur ein Fehlurteil der öffentlichen Meinung – verwandelt das Freiheitsrecht in eine auf Widerruf gewährte Erlaubnis.
Der Fall Xavier Naidoo zeigt dieses neue Muster exemplarisch. Ein Sänger, der über Jahrzehnte Millionen bewegt hat, der mit „Dieser Weg“ zum Soundtrack staatsoffizieller Rührung bei Fußball-Weltmeisterschaften und Papstbesuchen wurde, ist mit Aussagen und Auftritten aufgefallen, die ihm Antisemitismus-, Rassismus- und Verschwörungsvorwürfe einbrachten: Auftritte im Umfeld von „Reichsbürgern“, Anspielungen auf QAnon-Narrative, schrille Äußerungen zur Corona-Politik. Dass vieles daran politisch wie intellektuell fragwürdig war, bedarf keiner Verteidigung.
Entscheidend ist die zweite Phase: Naidoo veröffentlichte 2022 ein Video, in dem er sich von Verschwörungserzählungen distanzierte, Fehler eingestand und erklärte, er habe sich verrannt. Er betonte, antisemitisches oder rassistisches Gedankengut abzulehnen. In einer vernünftigen Ordnung wäre damit der Raum eröffnet für Kritik, Skepsis, Prüfung – aber auch für die Möglichkeit eines Neuanfangs. Tatsächlich aber setzt ein Ritual ein, das weniger mit Recht, dafür sehr viel mit Moral zu tun hat: Die Entschuldigung dient nicht als Grundlage eines erneuerten Vertrages mit dem Publikum, sondern als neue Bewährungsauflage.
Wer sich entschuldigt, hat danach nicht wieder Anspruch auf normale Behandlung, sondern auf permanente Prüfung: War die Reue echt genug, die Distanzierung klar genug, der Tonfall angemessen? Jeder neue Schritt – ein angekündigtes Konzert, ein Fernsehauftritt, eine Tour – wird als Test verstanden, ob man dem Sünder nicht doch wieder die Bühne entziehen sollte. Aus einem Grundrecht wird ein Belohnungssystem: Kunstfreiheit gibt es nur noch bei nachgewiesener Läuterung.
Epstein-Files: Die späte Ironie der Verschwörung
Hinzu kommt die gefährliche Vermischung von strafrechtlicher Verantwortung und öffentlicher Ächtung. Gegen Naidoo sind in Mannheim Verfahren wegen Volksverhetzung anhängig; über die Eröffnung von Hauptverfahren ist noch nicht entschieden, es gilt die Unschuldsvermutung. Genau hier müsste eine konservative Rechtsstaatsposition beharren: Entweder liegen Straftaten vor, dann sind sie zu verfolgen, zu verhandeln und gegebenenfalls zu verurteilen – nach den Regeln des Strafrechts, nicht nach dem Empörungsdruck sozialer Medien.
Oder es handelt sich um geschmacklose, törichte, politisch fragwürdige Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – dann sind sie mit Kritik, Boykott, Widerspruch zu beantworten, nicht mit einem inoffiziellen Berufsverbot. Die gegenwärtige Debatte verwechselt diese Ebenen systematisch. Schon die Existenz eines Ermittlungsverfahrens wird wie ein moralischer Schuldspruch behandelt; das Fehlen eines Urteils gilt höchstens als lästiges Detail. Wo strafrechtliche Unschuldsvermutung gilt, herrscht im moralischen Betrieb längst die Logik der Vorverurteilung: Einmal „umstritten“, immer auf Bewährung.
Mit den jetzt veröffentlichten Epstein-Files bekommt der Fall eine zusätzliche, fast groteske Dimension. Die Dokumente legen – in unübersichtlicher, aber eindrucksvoller Fülle – nahe, dass es tatsächlich Netzwerke von Machteliten gab, in deren Umfeld systematischer Missbrauch und Menschenhandel stattfand, gedeckt durch Geld, Einfluss und ein enormes Schweigekartell. Politische Spitzen, Diplomaten, Royals geraten weltweit unter Druck.
Genau gegen solche Missbrauchsnetzwerke hatte Naidoo in seinen düsteren Liedern und Aussagen seit Jahren polemisiert – oft in einer Sprache, die zwischen Prophetismus und Paranoia oszillierte. Dafür wurde er als „Spinner“ und „Verschwörungsideologe“ verspottet. Jetzt aber fordern Teile der Musikszene öffentlich eine Entschuldigung bei ihm: Deutschrap-Größen wie Manuellsen, einschlägige Portale und Fans argumentieren, manche seiner Warnungen wirkten im Licht der Epstein-Akten plötzlich weniger abwegig, als man sie jahrelang dargestellt habe. Auch andere Berichte sprechen davon, seine frühen Hinweise auf elitären Kindesmissbrauch würden „in einem neuen Licht“ gesehen.
Das bedeutet nicht, dass jede seiner Behauptungen stimmt, geschweige denn, dass QAnon-Narrative plötzlich rehabilitiert wären. Aber es zeigt die Schieflage der Debatte: Während reale Missbrauchssysteme im Dunstkreis von Politik, Business und Showbusiness tatsächlich existierten, richtete sich der maximale Furor auf den Künstler, der – rhetorisch entgleisend – gegen solche Systeme ansang. Die Eliten, deren Schutz die Moralapostel angeblich betreiben wollten, hatten offenkundig andere Sorgen, als von Xavier Naidoo „delegitimiert“ zu werden.
Die Ironie ist bitter: Man pathologisierte den Warner – und ignorierte die Wirklichkeit, der er in seiner überdrehten Art hinterherlief. Heute, da die Epstein-Files einige der düstersten Motive seiner Lyrik zumindest plausibel erscheinen lassen, ist von einer fälligen Selbstkritik der damaligen Ankläger nur wenig zu sehen. Stattdessen werden nun diejenigen attackiert, die eine Entschuldigung fordern. Die Bewährungslogik wirkt in beide Richtungen: Der Künstler bleibt auf Dauer stigmatisiert, die Institutionen bleiben auf Dauer unfehlbar.
Inzwischen ist aus den ersten Reaktionen auf die Epstein-Files eine eigene Reha-Debatte geworden. Rapper und Musiker, die Naidoo jahrelang als Spinner abgetan hatten, sprechen öffentlich von Unrecht, das man ihm getan habe, und fordern eine Entschuldigung oder gar „Rehabilitierung“. Naidoo selbst weist diese Personalisierung zurück: Bei ihm müsse sich niemand entschuldigen, man solle sich bei den Kindern entschuldigen – ein Hinweis darauf, dass er den Skandal weiterhin primär als Ausdruck eines fundamentalen Versagens der Eliten liest.
Zugleich zeigen seine jüngsten Auftritte, wie sehr er in der symbolischen Überhitzung gefangen bleibt. Bei einer Demonstration vor dem Kanzleramt sprach er wieder von „Menschenfressern“, die „unsere Babys“ verspeisen – Bilder, die direkt an klassische Ritualmordlegenden und QAnon-Mythen anschließen und vom Antisemitismusbeauftragten als radikalisierend kritisiert wurden. Wer den moralischen Furor der Anti-Naidoo-Kampagne kritisiert, darf darüber nicht hinwegsehen. Die Ironie besteht gerade darin, dass ein Künstler, dessen Sprache immer wieder ins Dämonische kippt, ausgerechnet jene Institutionen bloßstellt, die ihn jahrelang mit großer Selbstgewissheit zum alleinigen Problem erklärt haben.
Die neue Zivilreligion der Haltung
Vor diesem Hintergrund bekommt Naidoos Bühnenrückkehr eine doppelte Bedeutung. Nach sechs Jahren Pause kehrte er Ende 2025 mit einem großen Konzert in die Kölner Lanxess-Arena zurück, die Tour ist gut verkauft, Hallen füllen sich. Das Publikum entscheidet mit Geld und Zeit – und entscheidet sich offenbar in großer Zahl für den Sänger. Draußen aber läuft weiter das Ritual der Bewährung: Jüdische Gemeinden, Antisemitismusbeauftragte und Kommentatoren warnen vor „Rehabilitierung“, fordern zusätzliche Gesten der Buße, öffentliche Bildungsleistungen, Engagements. Jede ausverkaufte Halle wird als politisches Signal gelesen, nicht als kulturelle Nachfrage.
Mit den Epstein-Files verschiebt sich in dieser Auseinandersetzung ein Teil der Deutungshoheit – und genau das macht die Debatte so nervös. Wenn ausgerechnet ein in Teilen wirrer Verschwörungslyriker sich in einem Punkt weniger geirrt haben sollte als die selbsternannten Faktenhüter, dann wäre nicht nur sein Comeback zu diskutieren, sondern auch die Fehlerkultur unserer Medien, Kulturinstitutionen und „Faktenchecker“.
Hinter all dem steht eine Art Zivilreligion, die ihre eigenen Dogmen, Rituale und Exkommunikationspraktiken ausgebildet hat. Die zentralen Begriffe – „Menschenwürde“, „Vielfalt“, „Demokratie“, „Sensibilität“ – sind unantastbar, aber zugleich so elastisch, dass man mit ihnen jede Form von Ausschluss legitimieren kann. Wer als „antisemitisch“, „rassistisch“ oder „verschwörungsideologisch“ markiert wurde, ist nicht mehr bloß möglicher Straftäter oder politischer Gegner, sondern Sünder. Seine Rückkehr ist nur unter strengsten Auflagen vorstellbar – wenn überhaupt.
In dieser Zivilreligion genügt es nicht, dass der Staat seine Strafgesetze anwendet und damit den äußeren Rahmen des Zulässigen festlegt. Hinzu tritt ein informelles Moralsystem, das entscheidet, wer in Talkshows sitzen, in öffentlich geförderten Häusern auftreten, Preise empfangen darf. Kirchen, Hochschulen, Rundfunkanstalten, Kulturämter, Festivals – sie alle übernehmen die Rolle einer Gesinnungsaufsicht, die Kunstfreiheit nur noch als Belohnung für richtige Signale kennt.
Der Bürger als Kind
Die Forderung nach einer Entschuldigung bei Naidoo, wie sie nun aus der Musikszene zu hören ist, stellt diese Zivilreligion infrage. Sie dreht die Blickrichtung um: Nicht mehr der Künstler sitzt allein auf der Anklagebank, sondern auch die moralischen Instanzen, die ihn vorschnell als Wahnfigur abgetan haben, während reale Missbrauchssysteme unangetastet blieben. Dass diese Umkehrung als unerträgliche Provokation erlebt wird, zeigt, wie tief die neue Sakralität der „richtigen Haltung“ bereits reicht.
Die Umbauarbeit an der Kunstfreiheit wäre nicht möglich ohne die stille Entmündigung des Publikums. Der Bürger erscheint in der aktuellen Debatte nicht als mündiger Erwachsener, der selbst entscheiden kann, ob er ein Konzert besucht, ein Buch liest, ein Schauspiel erträgt oder ablehnt. Er wird behandelt wie ein zu schützendes Kind, das vor „toxischen“ Künstlern und gefährlichen Inhalten bewahrt werden müsse.
Statt dem Einzelnen zuzumuten, sich für oder gegen einen Auftritt Naidoos zu entscheiden, wird die Entscheidung vorverlegt: Der Veranstalter sagt ab, die Stadt entzieht die Halle, der Sender streicht den Slot. Die Freiheit des Publikums wird abgeschafft, bevor sie wirksam werden kann. Was der Bürger einst als Zumutung freiheitlicher Ordnung akzeptierte – die Begegnung mit Positionen, die er ablehnt –, wird ersetzt durch ein moralisch vorgeprüftes Sortiment.
Kunstfreiheit setzt hingegen das erwachsene Subjekt voraus. Sie traut dem Bürger zu, dass er einen Künstler hören kann, dessen Ansichten er verabscheut; dass er zwischen Lied und Telegram-Kanal, zwischen Bühnenfigur und politischem Statement unterscheiden kann; dass er im Lichte neuer Informationen – etwa der Epstein-Akten – sein Urteil korrigieren darf, ohne sich einem öffentlichen Läuterungsritual zu unterwerfen. Wo Staat und kulturelle Hilfsorgane diese Mündigkeit nicht mehr zutrauen, verraten sie im Namen des Schutzes den Kern der Freiheit.
Konservative Verteidigung des Unbequemen
Eine konservative Verteidigung der Kunstfreiheit unterscheidet sich von linker Empörungsroutine darin, dass sie die Zumutung des Unbequemen nicht scheut. Sie muss Naidoo nicht zum Helden verklären, um sich gegen seine moralische Exkommunikation zu wenden. Gerade weil seine Aussagen in Teilen töricht und ärgerlich waren, eignet sich der Fall, die Grenze zwischen inhaltlicher Kritik und systematischer Disziplinierung zu markieren.
Wer christliche Symbole entstellt oder religiöse Gefühle verletzt, muss mit scharfer Kritik rechnen. Wer antisemitische Klischees bedient oder mit obskuren „Kinderblutnetzwerken“ jongliert, muss Widerspruch ertragen. Aber all dies ist eine Sache des öffentlichen Streits – nicht der Kulturverwaltungen, nicht der Antisemitismusbeauftragten, nicht der Hallenbetreiber im Schulterschluss mit Twitter. Konservativ sein heißt in diesem Sinne, den Staat in seine Grenzen zu verweisen: Er schützt den Rahmen, innerhalb dessen Kunst stattfindet; er hat nicht zu definieren, welche Biografie, Gesinnung oder Form der Reue einen Künstler „würdig“ macht.
Mit den Epstein-Enthüllungen erhält dieser konservative Standpunkt eine scharfe Pointe: Ein System, das reale Missbrauchseliten über Jahrzehnte weder aufklären noch stoppen konnte, war erstaunlich schnell darin, einen Sänger zum Abschuss freizugeben, der in wütender Sprache vor eben solchen Eliten warnte. Es ist legitim, seine Form zu kritisieren. Aber wer ihn pauschal als „Verschwörer“ abtat, während Epstein & Co. in Ruhe weiterfliegen konnten, sollte heute wenigstens die Größe haben, das eigene Urteil zu überprüfen.
Die Nerven verlieren oder die Freiheit halten
Gerade weil Kulturinstitutionen immer stärker von öffentlichen Mitteln abhängen, trägt die Politik eine besondere Verantwortung. Sie kann Fördersysteme so konstruieren, dass sie Vielfalt der Stimmen – auch der unerwünschten – ermöglichen, oder so, dass sie moralisch-politische Gleichschaltung belohnen. Wer kommunale Kulturhäuser nur noch für „wertekompatible“ Künstler öffnen will, sollte ehrlich sagen, dass er die Kunstfreiheit aufkündigt und durch eine staatlich kuratierte Haltungsfreiheit ersetzt.
Wer an der Kunstfreiheit festhalten will, muss drei Unterschiede verteidigen: den Unterschied zwischen Kunstwerk und Künstler – man kann ein Lied hören, ohne dessen Urheber politisch zu bejubeln; den Unterschied zwischen Kritik und Canceln – Kritik sucht Auseinandersetzung, Canceln Auslöschung; und den Unterschied zwischen Strafrecht und Moralrecht – was strafbar ist, hat Gerichte zu beschäftigen, was nicht strafbar ist, bleibt Sache der gesellschaftlichen Debatte, ohne verdeckte Berufsverbote über Fördertöpfe, Hallenmieten, Sendeplätze.
Am Ende ist die Kunstfreiheit ein Lackmustest für die innere Stabilität einer Demokratie. Eine nervöse, dünnhäutige Republik übersetzt jede Irritation in Distanzierungsrituale. Sie macht aus Künstlern Objekte moralischer Reinigungsakte und aus Konzertplänen Prüfsteine der Systemloyalität. Sie delegiert die Aufgabe der Auseinandersetzung nicht mehr an den Bürger, sondern an Kommissionen, Gremien, Initiativen, die definieren, welche Stimmen noch tragbar sind.
Der Fall Naidoo ist in diesem Sinne weniger ein persönliches Drama als ein Symptom. Er zeigt, wie rasch ein Grundrecht zur Bewährungsauflage wird, wie leicht Strafrecht und Twitter-Moral ineinanderfließen, wie bereitwillig Kulturpolitiker und Institutionen die Rolle einer Gesinnungspolizei übernehmen. Immerhin musste der SWR in seiner Berichterstattung zum
Naidoo-Konzert Ende Januar eingestehen: „Für das Konzert-Publikum spielte diese Debatte offenbar keine Rolle.”
Und er zeigt, mit den Epstein-Files im Rücken, eine zweite Wahrheit: Dass auch ein überdrehter Verschwörungssänger bisweilen näher an einer hässlichen Realität liegen kann als jene Eliten, die ihn mit moralischer Selbstgewissheit zum Schweigen bringen wollen. Gerade dort, wo man sich fragt, wie ein Künstler „auf diese schiefen Wege geraten“ konnte, wäre ein Moment der Selbstbefragung angebracht: Wie weit hat sich die Republik selbst von ihren eigenen Freiheitsversprechen entfernt? Wer das ernst nimmt, muss nicht Naidoo lieben. Aber wer das vergisst, wird eines Tages feststellen, dass die Kunst nur noch laut sein darf, solange sie das Richtige singt. Das aber ist nicht Freiheit, sondern nur der höfliche Name für Gehorsam im Gewand der Haltung.
Über den Autor: Thomas Hartung, geb. 1962 in Erfurt; promovierte nach seinem Lehramtsstudium in Magdeburg 1992 zur deutschen Gegenwartsliteratur und war danach als Radio- und Fernseh-Journalist in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie als freiberuflicher Dozent für Medienproduktion und Medienwissenschaft an vielen Hochschulen Deutschlands tätig; der bekennende „Erzliberalkonservative“ trat als Student in die LDPD ein und 1990 aus der FDP aus: von „misslungener Einheit“ nicht nur mit Blick auf die Parteienfusion spricht er bis heute; Hartung war im April 2013 Mitbegründer der AfD Sachsen und wurde zweimal zum Landesvize gewählt. Seit März 2020 ist er Pressesprecher der AfD-Fraktion Baden-Württemberg.
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