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Thomas Hartung: ZWISCHEN KUSCHELN UND WEGSPERREN

  • vor 12 Stunden
  • 6 Min. Lesezeit

Faustgebrauch durch Ausländer ist lässlich, Tastaturgebrauch durch Deutsche dagegen nicht. Über die doppelte Moral deutscher Strafgerichtsbarkeit.


Der Staat schützt seine Bediensteten – so zumindest die Legende. In Wahrheit aber erleben deutsche Polizeibeamte die doppelte Kapitulation: zuerst im Einsatz, dann im Gerichtssaal. Was sich zu Silvester 2023 in Berlin abspielte, war keine spontane Gewalteskalation, sondern ein soziokultureller Offenbarungseid. Eine 15-jährige Angehörige des Remmo-Clans wurde von einem Polizeiwagen angefahren. Sekunden später schlug ihr Bruder, Nemer Remmo, auf die Beamtin im Einsatzfahrzeug ein – gezielt, brutal, in Raserei. Die Polizistin war zwei Monate dienstunfähig. Jetzt wurde das Urteil gefällt: zehn Monate Haft auf Bewährung.


Kein Gefängnis, keine Unrechtsaufarbeitung, sondern Sozialstunden, Kompetenztraining und 4.000 Euro Schmerzensgeld – aus der Portokasse eines Clans, dessen Mitglieder mit Uhren, Autos und Immobilien protzen und auch schon mal ins Grüne Gewölbe, die Schatzkammer von August dem Starken, einsteigen. Dieselbe Justiz, die Demonstranten wegen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“ verurteilt, weil sie bei Corona-Demos ein Megafon zu laut hielten oder sich passiv in Sitzblockaden setzten, beugt sich hier demonstrativ. Man schont den migrantischen Gewalttäter – und belehrt die geschlagene Polizistin über Systemisches. Im Raum steht nicht mehr die Frage nach Gerechtigkeit, sondern nach Opportunität.


Bestrafung eines Aufständischen, Temesvár 1793
Bestrafung eines Aufständischen, Temesvár 1793

Die Pandemie-Jahre haben gezeigt, dass der Staat hart sein kann – allerdings fast ausschließlich gegen die eigenen Bürger. Der Kioskbetreiber ohne Plexiglasscheibe, die Rentnerin beim „Spaziergang“, die Familie mit dem zu großen Weihnachtsfest: Sie alle wurden verfolgt, belehrt, bebußt. Es war eine Zeit der moralischen Hysterie, in der der Rechtsstaat wie ein Furunkel platzte: unterhalb des politischen Spektrums brach sich ein autoritärer Impuls Bahn, der in der Uniform seine Erfüllung fand. Wer zur falschen Zeit am falschen Ort stand, wurde zur Gefahr. Ein Beispiel: In München wurde ein Mann 2021 zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt, weil er bei einem „Corona-Spaziergang“ ohne Maske teilnahm – obwohl er einen ärztlichen Befreiungsnachweis vorlegte. Währenddessen liefen in Berlin Hochzeiten von Großfamilien weiter, in Stuttgart Begräbnisse. In Shisha-Bars wurde geraucht, gelacht, gefeiert. Die Ordnungshüter schauten weg. Die Politik schwieg. Und das Recht bog sich dem Zeitgeist: die pandemische Ausnahme wurde zur regulären Disziplinierungsform für Einheimische – mit Signalwirkung.


Hass ist, was sie dafür halten


Es ist eines der meistgenutzten politischen Kampfbegriffe der Gegenwart: „Hassrede“. Was einst als sittliche Missbilligung galt, ist heute Straftatbestand. Wer sich kritisch über Migration äußert, läuft Gefahr, in Hausdurchsuchungen verwickelt zu werden. Wer politische Verantwortungsträger in sozialen Medien beleidigt, riskiert Besuch von der Staatsmacht – mit Blaulicht und Durchsuchungsbeschluss. In diesem Zusammenhang ist auch der „Aktionstag gegen Hasspostings“ zu sehen, den das Bundeskriminalamt jährlich veranstaltet – ein PR-Feuerwerk gegen digitale Dissidenz.

Die Polizei rückt bundesweit zu Hausbesuchen aus, weil jemand auf Facebook „Messer-Mohammed“ oder auf X „Asylbetrüger raus“ schrieb. Man zeigt Flagge gegen Rechts – auch wenn es nur ein Witz war. In einem anderen Fall wurde ein 62-jähriger Mann aus Sachsen zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt, weil er auf Facebook einen migrationskritischen Kommentar mit dem Begriff „Asylflut“ verfasste. Ein Staat, der es nicht schafft, arabische Banden mit Maschinenpistolen in Berlin-Neukölln zu entwaffnen, hat offenbar Kapazitäten frei, um Rentner an ihren Tastaturen zu disziplinieren. Dabei genügt ein falsches Wort oder ein richtiger Satz zur falschen Zeit.


Ein Beispiel für diese Symbolpolitik der Sprache liefert der Fall des Rentners Stefan Niehoff, der Wirtschaftsminister Robert Habeck auf Twitter als „Schwachkopf“ bezeichnete. Die Staatsanwaltschaft prüfte den Tatbestand der Beleidigung – und führte in diesem Zuge eine Hausdurchsuchung durch. Der Vorwurf wechselte später zur „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole“ – gefunden auf dem Rechner.


Der Skandal liegt nicht in der Verurteilung, sondern im Prinzip. Es geht nicht um die Wahrung der Rechtsordnung, sondern um Einschüchterung. Kritik an der Regierung wird kriminalisiert, während antideutsche, frauenfeindliche, homophobe Ausfälle aus muslimischen Communities unter dem Radar laufen. In Berliner Moscheen wird zum Kalifat gepredigt – ungestört. Aber wehe, jemand nennt den Minister einen Dilettanten. Anderes Beispiel: Eine Frau kommentierte auf X unter einem Post, in dem über eine 15-Jährige berichtet wurde, die ihren Vergewaltiger getötet hatte, mit drei Daumen nach oben. Das wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Kassel als Billigung einer Straftat ausgelegt. Sie erhielt einen Strafbefehl in Höhe von 1.800 Euro. Merke: Nicht nur Worte, selbst Emojis reichen heute zur Verurteilung aus.


Ein Bericht auf Tichys Einblick listet in bedrückender Klarheit auf, wie das Sagbare systematisch eingeschränkt wird. Begriffe wie „Asyltourismus“, „Einwanderung in die Sozialsysteme“ oder „deutsche Leitkultur“ werden nicht mehr inhaltlich debattiert, sondern moralisch geächtet. Eine Lehrerin in Nordrhein-Westfalen wurde 2023 abgemahnt, weil sie im Unterricht das Wort „Parallelgesellschaften“ verwendete. Ein Polizist in Hessen verlor seinen Job, weil er intern auf Gewalt durch Geflüchtete hinwies. Ein Student in Bayern wurde 2022 von seiner Universität verwiesen, weil er in einer privaten Chatgruppe migrationskritische Memes teilte. Der Bericht zeigt, wie der Staat sprachliche Kontrolle als Machtinstrument einsetzt. Wer die Realität benennt, ist verdächtig. Wer schweigt, bleibt sicher. Die sprachliche Neutralisierung unbequemer Wahrheiten ist zur Schlüsselstrategie einer Herrschaft geworden, die glaubt, sich nur durch moralische Hygiene legitimieren zu können. Es herrscht eine demokratische Form der Zensur – nicht über Gesetz, sondern über Klima.


Die zwei Gesichter der Justiz


Der Kontrast könnte kaum schärfer sein. Auf der einen Seite der gewaltaffine Clan-Sohn, der einer Beamtin das Gesicht zerschlägt – Bewährung. Auf der anderen Seite der Vater, der auf einer Corona-Demo ein Pappschild mit dem Satz „Ich denke selbst“ trägt – Anzeige. Der eine bekommt Sozialstunden, der andere Hausverbot in der Stadtbibliothek. Ein weiteres Beispiel: In Dresden wurde 2021 ein Mann zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt, weil er bei einer Querdenker-Demo einen Polizisten „anzurempeln“ wagte. Der Clan-Sohn wird als „kulturell belastet“ verstanden, der Demonstrant als „rechtsoffen“ verurteilt. Die Justiz verwaltet keine Gerechtigkeit mehr, sondern Diskursräume. Sie ist nicht mehr blind – sie schaut sehr genau, wen sie anklagt.


Was in diesem System als Milde erscheint, ist nicht Gnade, sondern ideologische Parteilichkeit. Ein weiteres Beispiel der Härtejustiz: In Hamburg wurde 2022 eine 70-jährige Frau zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt, weil sie auf einer Corona-Demo ein Plakat mit der Aufschrift „Impfpflicht ist Zwang“ trug. Gleichzeitig wurde ein 19-jähriger Migrant, der in Köln einen Passanten niederschlug, mit 120 Sozialstunden bestraft. Die Milde für Migranten ist keine Humanität, sondern Angst – vor kulturellen Konflikten, vor der Realität der Einwanderung, vor der Gewalt der Parallelwelt. Die Härte gegen Einheimische dagegen ist Machtdemonstration – man kann es tun, weil diese schweigen. Der gutmütige Deutsche, der sich an Recht und Ordnung hält, wird kontrolliert, schikaniert, erzogen. Nicht, weil er gefährlich wäre, sondern weil er verfügbar ist.


Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Joachim Rückert (Universität Frankfurt) kritisieren diese Ungleichbehandlung in Abschiede vom Unrecht (2015) als Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und fordern eine Rückbesinnung auf objektive Rechtsanwendung.


In dieser Welt ist der Täter das Opfer, das Opfer der Täter, die Wahrheit die Lüge und das Schweigen die neue Loyalität. Der Staat, der Clankriminelle als „Angehörige benachteiligter Gruppen“ behandelt und zugleich Polizisten, Bäcker und Dissidenten verfolgt, hat sich selbst ausgehöhlt. Er ist nicht mehr Beschützer der Bürger, sondern Manager seiner Widersprüche. Er verteidigt nicht mehr Gerechtigkeit, sondern Narrative. Und er verfolgt nicht mehr Straftaten, sondern Abweichungen.


Der Rückweg in die Rechtsstaatlichkeit beginnt mit einem einfachen Satz: Gleiches Recht für alle. Wer Polizisten schlägt, gehört ins Gefängnis – egal, ob er Remmo heißt oder Müller. Wer das Grundgesetz mit Füßen tritt, dem ist zu wehren – nicht mit Verständnis, sondern mit Konsequenz. Und wer das Recht politisch benutzt, um Kritiker zu disziplinieren, hat seinen Amtseid gebrochen. Die Wiederherstellung des Vertrauens in den Rechtsstaat verlangt Mut: zum Urteil, zur Unterscheidung, zur Wahrheit.


Die Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP jedenfalls zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. „Diese Entscheidung ist echt schwer zu verdauen und ein weiterer Schlag ins Gesicht unserer Kollegin und aller Polizisten in dieser Stadt“, kommentierte GdP-Sprecher Benjamin Jendro in der Berliner Morgenpost. In Berlin könne man bereits in jungen Jahren Straftaten ohne Ende in der Vita haben, wie ein Berserker auf eine Polizistin einprügeln und mit einer geringen Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal spazieren. „Da braucht sich niemand wundern, dass uns immer mehr Nachwuchskräfte wegbrechen, Kollegen aufgrund derartiger Erfahrungen im Dienst psychische Narben davontragen und Gewalttäter die rechtsstaatlichen Institutionen nicht ernst nehmen“, so Jendro weiter.


Die Gnade, die das System Clan erfährt, ist in Wahrheit Verrat an den Schwachen, an den Beamten, an den Frauen, an den Kindern, an der Ordnung. Und die Härte gegen das Volk ist keine Notwendigkeit, sondern ein Missbrauch der Institution. Der Rechtsstaat kann nicht durch selektive Milde bestehen. Er besteht durch Maß, durch Mut, durch Gleichheit. Was wir erleben, ist das Gegenteil: eine Justiz, die sich beugt, wo sie stehen müsste – und schlägt, wo sie schützen sollte.


Über den Autor: Thomas Hartung, geb. 1962 in Erfurt; promovierte nach seinem Lehramtsstudium in Magdeburg 1992 zur deutschen Gegenwartsliteratur und war danach als Radio- und Fernseh-Journalist in Sachsen-Anhalt und Sachsen sowie als freiberuflicher Dozent für Medienproduktion und Medienwissenschaft an vielen Hochschulen Deutschlands tätig; der bekennende „Erzliberalkonservative“ trat als Student in die LDPD ein und 1990 aus der FDP aus: von „misslungener Einheit“ nicht nur mit Blick auf die Parteienfusion spricht er bis heute; Hartung war im April 2013 Mitbegründer der AfD Sachsen und wurde zweimal zum Landesvize gewählt. Seit März 2020 ist er Pressesprecher der AfD-Fraktion Baden-Württemberg.


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